Die Heizungsförderung nach BEG ist da

24.02.2024

Voraussichtlich ab dem 27. Februar können Anträge auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) für den Einbau erneuerbarer Heizlösungen gestellt werden. Hier die wichtigsten Informationen:

  • Antragsberechtigt: Eigentümerinnen oder Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses. Weitere Gruppen, beispielsweise Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Unternehmen, kommen im Lauf des Jahres hinzu.
  • Antragstellung: über KfW
  • Förderfähige Kosten: maximal 30.000 Euro
  • Grundförderung beim Einbau einer erneuerbaren Heizlösung: 30 Prozent
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent bei Einbau einer Wärmepumpe mit Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel
  • Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent bei Heizungstausch bis 2028, danach sinkende Zuschüsse
  • Einkommensbonus: 30 Prozent für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
  • Maximalförderung bei Kombination mehrerer Boni: 70 Prozent
  • Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen: SCOP ≥ 3, Geräuschpegel bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mind. 5 dB unter örtlichem Grenzwert

Sonst noch wissenswert: Vor Antragstellung muss ein Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit einem Lieferanten bzw. Installateur geschlossen werden, der das Ausführungsdatum und eine Rücktrittsklausel für den Fall enthält, dass keine Förderung bewilligt wird.